Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis:
Unternehmerkunden und Kaufleute
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
§ 2 Leistungen
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
§ 5 Kündigung, Laufzeit
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
§ 7 Erfüllung
§ 8 Abnahme und Mängelbeseitigung
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrechte
§ 11 Geheimhaltungspflichten und Datenschutz
§ 12 Widerrufsrecht
§ 13 Haftung
§ 14 Wartung und Support
§ 15 Schlussbestimmungen
Unternehmerkunden und Kaufleute
Allgemeine Geschäftsbedingungen sellx GmbH, Wiesenweg 23, 36179 Bebra gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von sellx GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die sellx GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde" genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn sellx GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn sellx GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen
sellx GmbH erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich der ERP-Einrichtung, Webshop-Erstellung, Webdesign und IT-Support für E-Commerce-Unternehmen sowie SaaS-Leistungen (Software as a Service). Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Vertragsbestandteil wird.
ERP-Einrichtung und Integration:
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Beratung zur Auswahl geeigneter ERP-Systeme
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Installation und Konfiguration von ERP-Systemen
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Datenübernahme und -migration
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Erstellung von Schnittstellen zu anderen Systemen
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Anpassung von Systemen an individuelle Unternehmensprozesse
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Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter
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Nach-Implementierungs-Support
Webshop-Erstellung und -Design:
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Beratung zur Auswahl geeigneter Shop-Systeme
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Erstellung und Implementierung von Webshops
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Gestaltung von benutzerfreundlichen Oberflächen und Designs
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Programmierung von Zusatzfunktionen und Erweiterungen
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Anbindung an Zahlungsdienstleister und Versandsysteme
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Integration von Tracking- und Analyse-Tools
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Optimierung für Suchmaschinen (SEO)
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Responsive Design für mobile Endgeräte
Support und Wartung:
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Technische Störungsbeseitigung
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Wartung und Updates von Systemen
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Sicherheitsüberprüfungen und -anpassungen
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Leistungsoptimierung
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Beratende Unterstützung
SaaS-Leistungen:
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Bereitstellung von Software zur Nutzung über das Internet gemäß Leistungsbeschreibung
Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von sellx GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch sellx GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von sellx GmbH unberührt.
In Bezug auf die von sellx GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht sellx GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
sellx GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von sellx GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, aktuelle Browser-Versionen, Zugriffsrechte auf Systeme etc.) stets zu gewährleisten.
Etwaige Kosten für Drittleistungen (z.B. Lizenzgebühren für Software, Hosting-Gebühren, Kosten für Plugins oder Zusatzmodule) sind in der mit sellx GmbH vereinbarten Vergütung nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Etwaige Vertragsverhältnisse mit Dritten geht der Kunde ausschließlich selbst ein. sellx GmbH wird insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe oder Bevollmächtigter auftreten.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen sellx GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Verträge kommen zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien.
Bei der Beauftragung von Werkleistungen gilt ein schriftliches Angebot von sellx GmbH als verbindlich, wenn es vom Kunden schriftlich oder in Textform angenommen wird. Die im Angebot genannten Leistungen und Eigenschaften sind dann als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit zu verstehen.
Bei größeren Projekten kann sellx GmbH eine detaillierte Leistungsbeschreibung vor Beginn der Umsetzung erstellen. Diese wird erst durch die schriftliche Freigabe des Kunden verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
Die Preise, die von sellx GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung für Werkleistungen erfolgt nach folgenden Zahlungsbedingungen, sofern nicht anders vereinbart:
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40% der Vergütung bei Vertragsschluss
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30% der Vergütung bei Fertigstellung der ersten Entwicklungsstufe
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30% der Vergütung bei Abnahme des Projekts
Die Vergütung für Wartungs-, Support- und SaaS-Leistungen erfolgt üblicherweise monatlich im Voraus per Überweisung, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die vom Kunden geschuldete Vergütung für Dienstleistungen ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus per Überweisung fällig.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Abonnements (Subscriptions)
sellx GmbH bietet bestimmte Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Windows- und Linux-Serverkapazitäten, Supportpakete sowie SaaS-Leistungen, im Abonnementmodell (Subscription) an.
Der Leistungsumfang des jeweiligen Abonnements ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
Abonnements werden für eine vereinbarte Mindestlaufzeit (z.B. 1, 6 oder 12 Monate) geschlossen. Die Vergütung ist für die jeweilige Abrechnungsperiode (z.B. monatlich, jährlich) im Voraus per Überweisung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Das Abonnement verlängert sich automatisch um die Dauer der ursprünglichen Mindestlaufzeit, wenn es nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
sellx GmbH ist berechtigt, die Preise für Abonnements mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeit anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
Die Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 7) bleiben unberührt.
§ 6 Kündigung, Laufzeit (Allgemein)
Soweit nicht in § 5 abweichend geregelt, hat der Vertrag die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit (insbesondere §§ 621, 627 BGB) ist ausgeschlossen.
Für Wartungs- und Support-Verträge, die nicht als Abonnement gemäß § 5 abgeschlossen werden, gilt, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
Fristen für die Leistungserbringung durch sellx GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei sellx GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei sellx GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sellx GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen oder bei Abonnements den Zugang zu den Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.
Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder bei Abonnements mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber sellx GmbH in Verzug, ist sellx GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. sellx GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§ 8 Erfüllung
sellx GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. sellx GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
Ist sellx GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von sellx GmbH unberührt.
Leistungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von sellx GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde sellx GmbH alle zur Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen geleistet hat.
§ 9 Abnahme und Mängelbeseitigung
Bei Werkleistungen ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet, sobald sellx GmbH die Fertigstellung mitgeteilt hat. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen.
Die Leistung gilt auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung als abgenommen, wenn:
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Der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt oder
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Der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.
Werden vom Kunden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so sind diese sellx GmbH unverzüglich mitzuteilen. sellx GmbH wird diese Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
Handelt es sich um unwesentliche Mängel, so berechtigen diese nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Diese Regelungen gelten nicht für reine Dienstleistungen, Abonnements oder SaaS-Leistungen, bei denen keine werkvertragliche Abnahme vorgesehen ist.
§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
Der Kunde ist bei der Nutzung unserer Systeme und der im Rahmen von Abonnements oder SaaS-Leistungen bereitgestellten Ressourcen verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Systeme gefährden oder stören könnten oder gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrechte
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Individuelle Arbeitsergebnisse: Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von sellx GmbH für den Kunden erstellten individuellen Arbeitsergebnissen (z.B. Design, individuelle Programmierung), sofern nicht anders vereinbart. Dies umfasst insbesondere:
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Bei Webshops und Websites: Die individuelle grafische Gestaltung und das Design, die erstellten HTML/CSS-Dateien und Templates (soweit individuell erstellt), individuelle Programmierungen und Anpassungen.
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Bei ERP- und anderen IT-Systemen: Individuelle Anpassungen und Programmierungen, erstellte Schnittstellen und Erweiterungen (soweit individuell erstellt), Konfigurationen und Systemeinrichtungen (soweit individuell erstellt).
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SaaS-Leistungen und Standardkomponenten: Für im Rahmen von Abonnements bereitgestellte Serverkapazitäten, Standard-Softwarelizenzen oder SaaS-Leistungen (Software as a Service) erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Recht zur Nutzung der Leistungen über das Internet für den vertraglich vereinbarten Zweck. Die Software selbst wird nicht überlassen. Alle Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte an der SaaS-Software und sonstigen von sellx GmbH eingesetzten Standardkomponenten, Frameworks, Bibliotheken und Werkzeugen verbleiben bei sellx GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung zwingend erforderlich ist oder gesetzlich erlaubt ist.
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Ausnahmen: Generell von der Rechteeinräumung ausgenommen sind:
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Verwendete Standardsoftware Dritter und deren Module
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Open-Source-Komponenten (diese unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbestimmungen)
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Frameworks und Bibliotheken
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Vorbestehende Komponenten von sellx GmbH, die als Werkzeuge bei der Leistungserbringung eingesetzt werden
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Zahlungsbedingung: Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte ausschließliche Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an sellx GmbH über. Das Nutzungsrecht im Rahmen von Abonnements und SaaS-Leistungen (Absatz 2) besteht nur während der Laufzeit des Vertrages und unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung.
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Referenznennung: sellx GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen und den Kunden als Referenz zu nennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen und dies nicht im Einzelfall schriftlich ausgeschlossen wurde.
§ 12 Geheimhaltungspflichten und Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertraulichen Angelegenheiten von sellx GmbH sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch nach der Beendigung Stillschweigen zu bewahren. Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind, sind nicht von der Geheimhaltungspflicht betroffen.
sellx GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangten Informationen. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und sonstige vertrauliche Informationen des Kunden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden können. sellx GmbH verarbeitet diese Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Soweit erforderlich, wird zwischen den Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Kunde ist für die Einhaltung der DSGVO hinsichtlich der auf den gemieteten Servern oder im Rahmen von SaaS-Leistungen verarbeiteten Daten selbst verantwortlich.
§ 13 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von sellx GmbH anderweitig eingeräumt.
§ 14 Haftung
sellx GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sellx GmbH nur:
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für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
In den Grenzen nach Absatz 1 haftet sellx GmbH nicht für Daten- und Programmverluste, es sei denn, diese wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch sellx GmbH verursacht. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten, insbesondere auf gemieteten Servern oder bei Nutzung von SaaS-Leistungen, selbst verantwortlich, sofern Backup-Leistungen nicht explizit Teil des Abonnements oder eines gesonderten Vertrages sind. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
Bei der Implementierung von ERP-Systemen und Webshops ist der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten, Inhalte und Informationen verantwortlich. sellx GmbH haftet nicht für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Kundenangaben resultieren.
§ 15 Wartung und Support (sofern nicht als Abonnement nach § 5 vereinbart)
Soweit im Vertrag Wartungs- und Supportleistungen vereinbart sind, die nicht unter § 5 fallen, gelten folgende Regelungen:
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Supportumfang: Der Support umfasst die Unterstützung bei der Behebung von Störungen und Fehlern in den von sellx GmbH erstellten oder betreuten Systemen. Art und Umfang des Supports werden im jeweiligen Vertrag festgelegt.
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Reaktionszeiten: Je nach vereinbartem Support-Level gelten folgende Reaktionszeiten:
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Standard-Support: Reaktion innerhalb von 48 Stunden während der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-18 Uhr)
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Premium-Support: Reaktion innerhalb von 24 Stunden während der Geschäftszeiten
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Business-Support: Reaktion innerhalb von 8 Stunden während der Geschäftszeiten
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Individuell vereinbarte Support-Level
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Wartungsarbeiten: Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und soweit möglich außerhalb der Hauptbetriebszeiten durchgeführt.
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Updates und Upgrades: Je nach Vereinbarung können regelmäßige Updates und Upgrades von Softwarekomponenten im Wartungsumfang enthalten sein. Details hierzu werden im jeweiligen Wartungsvertrag festgelegt.
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Fehlerkategorien:
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Kritische Fehler: System ist nicht nutzbar
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Schwerwiegende Fehler: Wesentliche Funktionen sind beeinträchtigt
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Leichte Fehler: Einzelne Funktionen sind beeinträchtigt, aber ein Workaround ist möglich
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Minimalfehler: Kosmetische oder geringfügige Probleme ohne Funktionseinschränkung
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Die Behebungszeit richtet sich nach der Fehlerkategorie und dem vereinbarten Support-Level.
§ 16 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von sellx GmbH maßgeblich.
Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen sellx GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von sellx GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von sellx GmbH.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. sellx GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.